Hunde müssen Gäste in mindestens einem gemeinschaftlichen Innenbereich für Gäste begleiten dürfen, der üblicherweise von Gästen für andere Zwecke als den Durchgang genutzt wird, wie etwa eine Lounge, Bar, ein Restaurant oder Café. Flure, Aufzüge und Treppenhäuser erfüllen diese Anforderung nicht. Sofern der Zugang zu gemeinschaftlichen Innenbereichen für Gäste gesetzlich oder durch Vorschriften untersagt ist, gilt diese Anforderung als erfüllt, sofern die gesetzliche Beschränkung öffentlich offengelegt wird und alle übrigen Anforderungen erfüllt sind.
RDFS-02 · Certification Requirement R3
Zugang zu gemeinschaftlichen Innenbereichen für Gäste
Hunde müssen in mindestens einem gemeinschaftlichen Innenbereich für Gäste zugelassen sein, der für andere Zwecke als den Durchgang genutzt wird, wie etwa eine Lounge, Bar, ein Restaurant oder Café.
Hunde müssen in mindestens einem gemeinschaftlichen Innenbereich für Gäste zugelassen sein, der für andere Zwecke als den Durchgang genutzt wird, wie etwa eine Lounge, Bar, ein Restaurant oder Café.
RDFS-02 R3 · Pass/fail. Fail this requirement and the outcome is Not Certified.
R3. Zugang zu gemeinschaftlichen Innenbereichen für Gäste
Roch Auslegung
Ein qualifizierender Innenraum genügt. Eine Bewohnerlounge, eine Hotelbar, ein Aufenthaltsraum im Erdgeschoss. Jeder davon ist ausreichend, solange er tatsächlich nutzbar ist und kein Flur mit einem Stuhl.
Beispiele
This is a translated version of the original English standard. In the event of any discrepancy or ambiguity, the English version shall prevail.