Gesetze oder Verordnungen in einer Rechtsordnung, die das Halten, die Zucht oder das öffentliche Auftreten bestimmter Hunderassen verbieten oder beschränken. Wenn ein Beherbergungsbetrieb eine Rasse als unmittelbare Folge rassenspezifischer Gesetzgebung in seiner Rechtsordnung ausschließt, wird dieser Ausschluss als gesetzliches Verbot behandelt, nicht als Größen oder Gewichtsbeschränkung nach diesem Standard. Der Anbieter muss die Beschränkung offenlegen und das anwendbare Gesetz in seiner veröffentlichten Richtlinie angeben.
RDFRG-02 · Definierter Begriff 18
Rassenspezifische Gesetzgebung
Gesetze, die bestimmte Hunderassen verbieten oder beschränken. Daraus resultierende Rassenausschlüsse werden als gesetzliche Verbote behandelt, nicht als Größenbeschränkungen.
Gesetze, die bestimmte Hunderassen verbieten oder beschränken. Daraus resultierende Rassenausschlüsse werden als gesetzliche Verbote behandelt, nicht als Größenbeschränkungen.
Part of the Roch Dog Standard (RDFS-02) · Published by Roch Dog
Rassenspezifische Gesetzgebung
Roch Auslegung
Wenn das Recht des betreffenden Landes bestimmte Rassen verbietet, ist der Ausschluss dieser Rassen durch ein Hotel eine Befolgung des Gesetzes und wird als gesetzliches Verbot behandelt, nicht als Größenbeschränkung. Das Hotel muss jedoch das anwendbare Gesetz in seiner veröffentlichten Richtlinie benennen, anstatt die Rasse als eigene Präferenz aufzuführen.
Beispiele
This is a translated version of the original English standard. In the event of any discrepancy or ambiguity, the English version shall prevail.