Jedes Unternehmen oder jeder Betreiber, der der Öffentlichkeit kurzfristige entgeltliche Übernachtungsmöglichkeiten in privaten oder halböffentlichen Gästezimmern anbietet. Dies umfasst Hotels, Resorts, Boutiquehotels, Aparthotels, Serviced Apartments, Pensionen, Gasthäuser, Gästehäuser, Hostels mit Privatzimmern sowie professionell verwaltete Kurzzeitmietobjekte, unabhängig von der Buchungsplattform.
Nicht eingeschlossen sind Objekte, die von einzelnen Hauseigentümern als Privatwohnung verwaltet und bewohnt werden (z. B. ein informell vermietetes Gästezimmer), Campingplätze, Glamping Anlagen, Wohnmobilstellplätze oder Objekte, bei denen die Übernachtung nicht der primäre gewerbliche Zweck ist.
Die bestimmenden Merkmale sind: ein gewerblicher Betrieb, Übernachtungen, Gästezimmer und Zugänglichkeit für die allgemeine Öffentlichkeit. Wenn die Einordnung eines Objekts unklar ist, entscheidet Roch Dog nach eigenem Ermessen über die Zulässigkeit.