RDFS-02 · Certification Requirement R5

Offenlegung der Schadenskaution

Der Beherbergungsbetrieb muss in der veröffentlichten Richtlinie angeben, ob für Hundeaufenthalte eine Schadenskaution erhoben wird. Dieses Feld darf nicht leer gelassen werden.

Standard Requirement

Der Beherbergungsbetrieb muss in der veröffentlichten Richtlinie angeben, ob für Hundeaufenthalte eine Schadenskaution erhoben wird. Dieses Feld darf nicht leer gelassen werden.

RDFS-02 R5 · Pass/fail. Fail this requirement and the outcome is Not Certified.

Anforderung RDFS-02 · R5

R5. Offenlegung der Schadenskaution

Der Beherbergungsbetrieb muss in der gemäß R1 erforderlichen veröffentlichten Richtlinie angeben, ob für Hundeaufenthalte eine Schadenskaution (wie in RDFRG-02 definiert) erhoben wird. Jede als Kaution bezeichnete Gebühr, die nicht erstattungsfähig ist, stellt eine Hundegebühr und keine Schadenskaution dar und muss gemäß R4 offengelegt werden. Dieses Feld darf nicht leer gelassen werden.

Bewertet anhand Q31: Schadenskaution für Hundeaufenthalt?

Roch Auslegung

Die Richtlinie muss eine Ja oder Nein Antwort darauf geben, ob eine Kaution erhoben wird. Das Weglassen ist keine neutrale Position. Es ist eine Lücke in der veröffentlichten Richtlinie und besteht R5 nicht.

Beispiele

Konform Die Haustierrichtlinie eines Hotels gibt an 'für Hundeaufenthalte ist keine Schadenskaution erforderlich' und klärt die Frage damit eindeutig, bevor der Gast bucht.
Nicht konform Die veröffentlichte Hunderichtlinie eines Hotels behandelt die Gebühr und die Zugangsregeln, erwähnt aber nicht, ob eine Kaution erforderlich ist; Gäste stellen beim Einchecken fest, dass eine Kartensperre von 200 £ vorgenommen wird.

This is a translated version of the original English standard. In the event of any discrepancy or ambiguity, the English version shall prevail.

Published by Roch Dog RDFS-02 · Last updated 17 March 2026